Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 22. September 2026
Softwarenavi ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist teilweise konform mit WCAG 2.1 Stufe AA. Eine vollständige Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat noch nicht stattgefunden; die Angaben beruhen auf einer Selbstbewertung.
Was wir umgesetzt haben
- Link „Zum Inhalt springen“ als erstes fokussierbares Element
- Semantische Seitenstruktur mit Landmarken und einer logischen Überschriftenhierarchie
- Sichtbare Fokusmarkierungen für alle interaktiven Elemente
- Bedienbarkeit per Tastatur, Schließen von Overlays mit der Escape-Taste
- Deutsche Textalternativen für Symbole und Bewertungssterne
- Kontrastverhältnisse von mindestens 4,5:1 für Fließtext in hellem und dunklem Design
- Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
- Formulare mit beschrifteten Feldern und verständlichen Fehlermeldungen
Bekannte Einschränkungen
- Diagramme (z. B. Radar- und Balkendiagramme im Vergleich) sind mit Textzusammenfassungen versehen; eine vollständige tabellarische Alternative fehlt noch auf einzelnen Seiten.
- Von Anbietern bereitgestellte Screenshots haben teilweise keine ausführlichen Bildbeschreibungen.
- Eingebettete Inhalte Dritter (z. B. Produktvideos) liegen außerhalb unseres Einflusses.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Schreiben Sie uns an hallo@softwarenavi.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.
Marktüberwachungsbehörde
Zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.
Diese Erklärung wurde am 15. September 2026 erstellt und zuletzt am 15. September 2026 überprüft.