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Buchhaltung

Klein­unternehmer­regelung nach § 19 UStG: Welche Software reicht aus?

Neue Grenzen seit 2025, E-Rechnung und EÜR: Was Kleinunternehmer wirklich brauchen und welche Programme ausreichen.

Nadeem Abbas zuletzt aktualisiert am 5 Min. Lesezeit

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen und ein neues Verfahren. Auch die E-Rechnung spielt dabei eine Rolle.

Die Grenzen seit 2025

  • Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 €
  • Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 €

Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird. Eine Software, die den Jahresumsatz laufend anzeigt, hilft, diesen Moment nicht zu verpassen.

E-Rechnung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, sind aber von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen. Eine einfache Lösung, die ZUGFeRD- und XRechnung-Dateien lesbar darstellt und archiviert, genügt.

Welche Software reicht?

Für die meisten Kleinunternehmer genügt ein Programm mit:

  1. Rechnungsstellung mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG
  2. Belegerfassung und GoBD-konformer Ablage
  3. EÜR inklusive Anlage EÜR
  4. Empfang und Archivierung von E-Rechnungen

Programme wie Papierkram bieten dafür eine kostenlose Einstiegsversion; Lexware Office und sevdesk starten mit günstigen Paketen. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ist für Kleinunternehmer in der Regel nicht erforderlich.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Über die Redaktion

Nadeem Abbas

Gründer und Autor von Softwarenavi

Nadeem Abbas betreibt Softwarenavi als private, unabhängige Website und vergleicht Unternehmenssoftware für den deutschen Markt auf Basis von Herstellerangaben, geprüften Preislisten und Nutzerbewertungen.

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